ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VEREINS STARCROSS WORLD
- 1 Geltungsbereich
- Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten in der am Tag des Mitgliedschaftsantrags gültigen Fassung für sämtliche Mitgliedschaften zwischen dem Verein
STARCROSS WORLD mit dem Sitz in Stuppach Allee 1 / A-2640 Stuppach, “Mozarts letztes Schloss” und seinen Mitgliedern. Sie regeln die Beziehungen zwischen den Vereinsmitgliedern und dem Verein, sowie die Veranstaltungen und Angebote des Vereins und sind ein integraler Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit dem Antrag zur Aufnahme in die Mitgliedschaft erklärt sich der Antragswerber mit diesen AGB einverstanden und ist an sie gebunden.
- Der Verein STARCROSS WORLD behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern. Alle Angebote des Vereins STARCROSS WORLD (Veranstaltungen des Vereins, Nutzung der Vereinseinrichtung …) sind freibleibend und als unverbindliches Angebot an die Mitglieder zu verstehen.
- 2 Vereinssprache/Vertragssprache
(1) Die Vereinssprache ist Deutsch und Englisch, alle Veranstaltungen, Mitgliederversammlungen und sonstige Informationen des Vereins werden durchgängig in deutscher Sprache und zum Teil in Englisch abgehalten bzw. in dieser übermittelt.
- 3 Rechtsform
Der Verein STARCROSS WORLD ist ein gemeinnütziger Verein und ist im Zentralen Vereinsregister (ZVR) mit der ZVR-Zahl 1384926715 eingetragen.
- 4 Mitgliedschaftserwerb
- Der Erwerb der Mitgliedschaft, mit Ausnahme der Ehrenmitgliedschaft, erfolgt durch schriftlichen Antrag beim Vorstand samt der im Antrag bestätigten Annahme der Statuten und der endgültigen Entscheidung des Vorstands über die Aufnahme.
- Die Mitgliedschaft kann ohne Angabe von Gründen vom Vorstand verweigert werden. Die
Mitteilung über die Aufnahme in den Verein wird dem Mitgliedschaftswerber schriftlich an die im Antrag bekanntgegebene Adresse übermittelt. Mit Zugang der Bekanntgabe an den Antragssteller kommt die Mitgliedschaft zustande.
- Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
- Die Arten der Mitgliedschaften sind den Vereinsstatuten zu entnehmen.
1010 Wien, Wächtergasse 1 BAWAG P.S.K BLZ 60000 01/532 0660 Fax: +60 R-Code: R 127312 KtoNr. 1558678 kanzlei@bvm.co.at ATU 53069405 IBAN: AT20 6000 0000 0155 8678 www.bvm.co.at BIC:BAWAATWW
- 5 Rücktrittsrecht
Der Mitgliedschaftswerber kann 14 Tage ab Zugang der Bekanntgabe über die Aufnahme als Mitglied, ohne Angabe von Gründen, von der Mitgliedschaft zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der genannten Frist ohne Angabe von Gründen an den Vereinssitz abgesendet wird.
- 6 Dauer der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft wird vorbehaltlich anderer Regelungen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Dauer einer Periode beträgt 18 Monate und ist die Mindestdauer der Mitgliedschaft.
- Die Beendigung der Mitgliedschaft durch Streichung oder Ausschluss erfolgt aufgrund der in den Statuten festgelegten Gründe und mittels des darin festgelegten Verfahrens.
- 7 Außerordentliches Kündigungsrecht der Mitglieder
Das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund im Sinne des AGBG steht sowohl den Mitgliedern sowie dem Verein zu.
- 8 Mitgliedschaftsbeitrag
- Grundsätzlich gilt jene Beitrittsgebühr und Mitgliedschaftsbeitrag als vereinbart, die sich aus den aktuellen Prospekten, Katalogen, Preislisten, Webshop und ähnlichen Publikationen des Vereins
STARCROSS WORLD ergeben.
- Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Bruttopreise.
- Die Beitrittsgebühr ist gleichzeitig mit dem Aufnahmeantrag zur Zahlung fällig
- Der Verein hat das Recht bei säumigen Mitgliedsbeiträgen dem Mitglied für jede Mahnung Mahnspesen zu verrechnen. Weiters können auch Verzugszinsen verrechnet werden.
- 10 Pflichten der Mitglieder
- Das Mitglied ist zur fristgerechten Zahlung des Mitgliedschaftsbeitrages verpflichtet und haftet für dessen vollständige Entrichtung, unabhängig davon, ob das Angebot des Vereins STARCROSS WORLD tatsächlich in Anspruch genommen wird.
- Das Mitglied verpflichtet sich durch Einverständnis mit den AGB und Annahme der Statuten die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und Zweck des Vereins schadet oder schaden könnte. Das Mitglied hat die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane einzuhalten.
- 11 Datenschutz
- Mit dem Antrag zur Aufnahme in den Verein erteilt der Mitgliedschaftswerber die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der Angaben zu seiner Person für alle zur Erfüllung der Vereins- und Verwaltungsaufgaben erforderlichen Vorgänge.
- Die Daten der Mitglieder werden vertraulich behandelt und nur in dem für den Vereins STARCROSS WORLD unbedingt erforderlichen Umfang verarbeitet und solange gespeichert, wie dies zur Erfüllung der Vereins- und Verwaltungsaufgaben erforderlich ist.
- Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, ebenso werden keine personenbezogenen Auswertungen erstellt
- 12 Leistungen des Vereins
Beheimatet auf einem Schloss mit einer faszinierenden tausendjährigen Geschichte, ist STARCROSS WORLD von einer einzigartigen Aura umgeben.
Unzählige prominente sowie berühmte Persönlichkeiten waren hier zu Gast. Ein einzigartiger Ort der Begegnung sowohl einst wie auch heute.
STARCROSS WORLD bietet Menschen aus aller Welt die Möglichkeit, sich mit diesem einzigartigen Ort und seiner internationalen Community auf eine spezielle Art & Weise zu verbinden und Teil davon zu werden.
Der Leitspruch lautet: connect yourself.
Diese Verbindung erfolgt auf zwei Ebenen
- Mit dem Ort bzw. dem Schloss
- Mit der globalen Community
Sobald diese Verbindung erfolgt ist und der Mitgliedsbeitrag bezahlt wurde, stehen die Leistungen sowohl des Ortes als auch der Community zur Nutzung bereit.
Als Zeichen der aktivierten Verbindung beginnt in der Kuppel der Kapellendecke ein Stern für jedes Mitglied zu leuchten. Jeder Stern trägt eine Nummer, die dem jeweiligen Mitglied zugewiesen ist. Er strahlt während der aufrechten Mitgliedschaft. Jedes Mitglied erhält zu diesem Zeitpunkt auch die eigene Sternenmünze, auf welcher die Nummer des persönlichen Sterns eingeprägt ist.
12.A.Leistungen des Ortes / des Schlosses
- Der Besuch des Schlosses (einmalig kostenfrei), um seinen eigenen Stern zu besuchen der von der
Decke in der Requiemkapelle strahlt und
- die Teilnahme an einer sogenannten CHAPTER-Tour (einmalig kostenfrei) (Analog oder digital)
- Der Besuch von Konzertveranstaltungen zu Sonderkonditionen. (Analog oder digital)
- Der Besuch von Erlebnistheaterveranstaltungen zu Sonderkonditionen. (Analog oder digital)
Der Besuch im Schlossshop wo Mitgliedern spezielle Produkte (STARCROSS – Linie) in limitierter
Stückzahl offeriert werden. (Analog bzw. Online-Shop)
12.B. Leistungen der Community
- „Sterneninhaber“ verbinden sich weltweit zu einer Gemeinschaft, um sich zu verschiedensten Themen auszutauschen. Hierzu sind Meetings angesetzt die regelmäßig – vorwiegend digital – stattfinden. (Termine/Konditionen & Ablauf finden sich auf der Website)
- Es werden diverse Events – Memberanlässe – zu ausgewählten Themen am Schloss ausgerichtet.
Die Teilnahme kann analog oder digital erfolgen. (Termine/Konditionen & Ablauf finden sich auf der Website)
- Mitglieder erhalten den STARCROSS newsletter mit aktuellen Beiträgen B. von
Vortragenden/Referenten in der Akademie. (Der newsletter ist kostenfrei)
- Mitglieder erhalten Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen der Akademie. Die Teilnahme kann
analog oder digital erfolgen. (Termine/Konditionen & Ablauf finden sich auf der Website)
(Informationen unter: www.starcross.world)
- 13 Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins
- Die Anmeldung zu Vereinsveranstaltungen kann nur per E-Mal oder über die Webseite des Vereins erfolgen.
- Die Anmeldung gilt als verbindlich und verpflichtet zu Zahlung eines allfällig eingehobenen Teilnahmebetrags. Auch kostenlose Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Anmeldung, wenn die Anmeldung in der Veranstaltungsausschreibung verlangt wird.
- Die in der Veranstaltungsausschreibung verlangten Daten sind bei der Anmeldung bekanntzugeben und im Falle einer Änderung unverzüglich zu melden.
- Die verfügbaren Plätze werden nach der Reihenfolge der einlangenden Anmeldungen vergeben.
- Der Anmeldeschluss zu Veranstaltungen ist grundsätzlich 7 Werktage vor Veranstaltungstermin, es kann jedoch in der Veranstaltungsausschreibung ein abweichender Anmeldeschluss bekanntgegeben werden.
- Bei beitragspflichtigen Veranstaltungen ist der Teilnahmebeitrag grundsätzlich vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Offene Zahlungen werden nach zweimaliger Mahnung (inklusive Mahnspesen) und ungenütztem Verstreichen der letzten Zahlungsfrist zum Inkasso weitergegeben.
- Wird eine Veranstaltungsanmeldung nicht rechtzeitig entsprechend der
Veranstaltungsausschreibung storniert, wird der gesamte Teilnahmebetrag verrechnet.
- Der Verein behält sich das Recht vor bei einer in der Veranstaltungsausschreibung angegebenen Mindestanzahl an Teilnehmern, die Veranstaltung abzusagen, wenn die Teilnehmeranzahl nicht erreicht wird.
- Bei Absage einer Veranstaltung wird dem Mitglied der Teilnahmebeitrag in voller Höhe rückerstattet.
- 14 Haftung
- Alle in Publikationen und/oder auf Internetseiten bereitgestellte Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.
- Weiters übernimmt der Verein STARCROSS WORLD keine Haftung für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen der Mitglieder bei Vereinsveranstaltungen. Im Übrigen ist jede Haftung des Vereins STARCROSS WORLD ausgeschlossen, die über die zwingenden Bestimmungen des gesetzlichen Schadenersatzrechts hinausgeht.
- Im Rahmen der vom Verein STARCROSS WORLD angebotenen Veranstaltungen können durch den oder im Auftrag vom Verein STARCROSS WORLD Fotografien und/oder Filme erstellt werden. Mit der Anmeldung zu Vereinsveranstaltungen nimmt das Vereinsmitglied zur Kenntnis, und erklärt seine
Zustimmung, dass Fotografien und/oder Videomaterialien, auf denen es abgebildet ist, zur Dokumentation und/oder zur Presseberichterstattung verwendet und in unterschiedlichen (Sozialen) Medien, Publikationen und auf Webseiten des Vereins STARCROSS WORLD veröffentlicht werden.
- 15 Änderung der Vereinsbestimmungen
(1) Die AGB, die Vereinsstatuten und der Mitgliedschaftsbeitrag werden kundgemacht und können vom Vorstand angefordert werden.
- 16 Gerichtsstand und sonstiges
- Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wiener Neustadt.
- Zahlungs- und Erfüllungsort ist 2640 Stuppach.
- Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform
Fassung 24.11.2021